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[RP] Stadtgesetz und Strafregister

 
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Leila



Anmeldedatum: 29.06.2005
Beiträge: 226
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: So 13 Nov, 2005 11:41    Titel: [RP] Stadtgesetz und Strafregister Antworten mit Zitat

Eine Frau in rot geht zum Brett und schl?gt dort drei fein sauber beschriebene Pergament an.

Auf dem ersten ist zu lesen:

Werte B?rgerinnen und B?rger,
am gestrigen Tage verabschiedete der Rat eine Gesetzgebung und ein STrafregister f?r diese STadt. Der Rat beh?lt sich vor, sie nach einer Pr?fung an der Praxis zu ?berarbeiten, so dies n?tig scheinen sollte. Die Gesetze treten mit ihrer Ver?ffentlichung in Kraft. Die Einhaltung wird ab so fort durch den Rat und die in den n?chsten Tagen in den Dienst gehende B?rgerwehr gew?hrleistet.

Hochachtungsvoll,
Leila Mandris,
im Auftrag des Rates

das Zweite beinhaltet folgendes:

Stadtgesetze f?r die Stadt Haven

1. Das Tragen von R?stungen und Ziehen von Waffen ist verboten.
2. Innerhalb der Stadt muss das Gesicht stets frei zu erkennen sein.
3. Das Betreten der Geb?ude au?erhalb des Stalles mit Tieren ist untersagt.
4. Das Hinterlassen von Unrat auf den Wegen sowie die Beschmutzung der Geb?ude ist nicht gestattet.
5. Jeglicher ?rger, beispielsweise in Form von Beleidigungen, Handgreiflichkeiten, Diebstahl und Sachbesch?digung ist strikt untersagt.
6. Den Weisungen der Ratsmitglieder sowie der Stadtgarde ist Folge zu leisten.

Rat der Stadt Haven,
i. A. Leila Mandris


Folgendes ist auf dem dritten Aushang zu lesen:

Strafregister f?r die Stadt Haven

Allgemeines
1. Generell wird eine Kostenpauschale f?r die Gerichtsverhandlung von 500 Gold erhoben.
2. Zur Zahlungsunf?higkeit: Wer nicht zahlen kann, verbringt stattdessen die doppelte Zeit der s?umigen Kisten in Tagen hinter Gittern.
3. Die Angaben des Strafma?es sind Richtwerte und einzelne Urteile k?nnen nach den Umst?nden des Verbrechens und der R?ckfallwahrscheinlichkeit in ihrer H?rte davon abweichen.
4. Bis zur Verhandlung eines Verbrechens durch den Rat kann der Verd?chtige in vorl?ufiges Gewahrsam genommen werden.

Verbrechen an Personen
1. Verh?llen des Gesichts
- Wenn nicht enth?llen nach Forderung: 500 Gold oder 3 Tage Stadtbann.
2. Tragen von R?stungen und gezogenen Waffen
- Ablegen, ansonsten Einzug und 3 Tage Bann
3. schwere Beleidigung eines Mitb?rgers
- Entschuldigung oder 1k Gold
4. schwere Beleidigung eines Gardisten oder eines Ratsmitgliedes
- wie 3., zus?tzlich 1K in die Ratskasse
5. Sch?digung des Rufes einer Person mittels der Verbreitung unwahrer Ger?chte
- ?ffentlicher Widerruf der falschen Meinung und Entschuldigung sowie 1 K Schmerzensgeld; bei Weigerung 1,5 k Schmerzensgeld sowie 2 K Strafe in die Ratskasse
6. Handgreiflichkeit gegen?ber einem Mitb?rger
- 2K oder 1 Tag Haft
7. Drohung eines B?rgers mit einer Waffe
- 2K und 1 Tag Haft
8. Behinderung der Wache oder der Ratsmitglieder in der Aus?bung ihrer Pflicht
- wie 7., wenn dies eine Festnahme verhindert, so 3 Tage Haft und 5 K Strafe
9. Widersetzung gegen die Amtsgewalt
- Derjenige macht sich verd?chtig; daher mind. 3 Tage Haft
10. K?rperverletzung
- 5K und pro zugef?gte leichte Wunde 2 Tage, pro schwerere Wunde 4 Tage Haft
11. Niederschlagen
- 10K und 7 Tage Haft
12. schwere K?rperverletzung (Verst?mmlung)
- 10k und 7 Tage Haft pro verst?mmeltes K?rperteil
13. Vergewaltigung
- sofortige Todesstrafe (OOC: f?hrt allgemein zu Kick, ist strikt untersagt)
14. Mord
- 50k und lebenslange Haft, Todesstrafe
15. Massive Bedrohung
- 5K und 2 Tage Haft
16. Geiselnahme
- 15K und 7 Tage Haft, zus?tzliche Strafen je nach Verhalten der Geiselnehmer, pro Tag Geiselnahme 1K Entsch?digung an Opfer

St?rung der ?ffentlichen Ordnung
1.Betreten der Geb?ude au?erhalb des Stalles mit Tieren
- Wenn uneinsichtig, Tier 2 Tage einziehen, danach gegen je 500 Gold ausl?sen
2. Hinterlassen von Unrat auf den Wegen sowie die Beschmutzung der Geb?ude
- Reinigen der Wege oder Geb?ude unter Aufsicht, bei Nichtbefolgen: siehe 9., zus?tzlich 500 Gold pro Beschmutzung
3. Sachbesch?digung
- Wiederaufbau oder Kostentragung, zus?tzlich pro Besch?digung 500 Gold Entsch?digung

Diebstahl
1. Mundraub
- Der arme Bettler m?ge sich Arbeit suchen...
2. Geld
- R?ckgabe, bei Nichtzahlung Tage Haft in doppelter Anzahl der geschuldeten Kisten
3. Privatbesitz
- R?ckgabe oder Wertrechnung wie 2., zus?tzlich bei Verlust von pers?nlichen Gegenst?nden 1k Entsch?digung
4. Entwendung von Tieren
- wie 3.
5. T?tung von Tieren in Privatbesitz
- Erstattung des Marktwertes sowie 1K Entsch?digung pro Tier, 5 Tage Haft pro get?tetes Tier

Betrug
1. Brechen einer Handelsvereinbarung/ Zahlungsverweigerung
- Zwang zur Einhaltung, Entsch?digung von der H?lfte des Wertes des ausgebliebenen Handels
2. Unterschlagen von ?ffentlichen Geldern
- Zwang zur Auszahlung oder Abarbeiten wenn nicht m?glich oder 2 Tage Haft, Entsch?digung von der H?lfte des Wertes des ausgebliebenen Handels
3. Eidbruch
- Erzwungenes Einhalten, je nach Eid evtl. andere Strafen verh?ngen, 3 Tage Haft

i. A. des Rates,
Leila Mandris[/i]


Zuletzt bearbeitet von Leila am Mo 21 Nov, 2005 14:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Leila



Anmeldedatum: 29.06.2005
Beiträge: 226
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: Fr 18 Nov, 2005 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nouvellierung des Strafregisters

Auf der gestrigen Sitzung des Rates wurden folgende ?nderungen am Strafregister beschlossen:

Verbrechen an Personen:
6., 7., 10.,11.,12.,14. (in dem FAll an die Angeh?rigen), 15.
Die Geldstrafen werden zu gleichen Teilen zwischen Opfern und Rat geteilt, damit diese eine Entsch?digung bekommen.

Bestrafung von Beihilfe
Biehilfe f?hrt zur H?lfte der Strafe des normalen Verbrechens

Betrug: Erg?nzung durch den Tatbestand Erpressung:
Zahlung eines Viertel des Wertes der angestrebten Forderung sowie die Anzahl dieser Kisten Haft

Hochachtungsvoll,
Leila Mandris
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