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Jester
Anmeldedatum: 17.10.2004 Beiträge: 3092 Wohnort: NICHT!!!! Lörrach
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Verfasst am: Fr 11 Feb, 2005 20:34 Titel: MARKT REGELN |
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Ein in bunte Stoffe mit reichlich Verzierungen gekleideter Mann betritt den Marktplatz. In der einen Hand hält er ein kleines Kästchen, das einen Griff aufweist und in der anderen ein zusammen gerolltes Pergament, welches mit einer feinen goldenen Schlaufe zusammengebunden ist.
Die Nase hoch gen himmel gereckt als wolle er den Fliegen sein Atemorgan als neues Zuhause anbieten, schreitet er den gesamten Platz ab und würdigt alle Marktbesucher höchstens eines abwertenden passiven Blickes, bis er schliesslich in der Mitte des Marktes ankam und sich auf ein dort stehendes kleines Holzschemmelchen stellt.
Nach einigen nicht zu überhörenden Räuspern, stellt er das Kästchen vor sich hin, öffent es und entnimmt ihm eine kleine, aber feine silberne Trompete die mit einigen Bändern verziert war zur Hand und blies eine einfache, aber prägnante Melodie aus sechs Tönen in das Instrument.
Diese Prozedur wiederholte er einige Male, bis er sich auch ganz sicher war, dass er die Aufmerksamkeit aller Anwesenden auf sich gerichtet hatte.
Nun rollte er das Pergament auf und begann, nachdem er nochmals in die Runde erwartungsvoller, gelangweilter oder neugieriger Gesichter geblickt hatte, vor zu lesen.
Ich, Schreier des freien und neutralen Marktes, gebe hiermit, im Namen des Marktvorstandes und im Namen der edlen Wachmannschaft, folgende Regeln bekannt, die per sofort einzuhalten sind.
1. Das Tragen jedwelcher Waffe ist auf dem direkten Marktgelände untersagt. Das Tragen einer Waffe am Waffengurt ist gestattet, jedoch darf diese nie und unter keinen Umständen gezückt werden.
Wer dieses Gesetz bricht, hat mit einem Bann aus dem Marktgelände zu rechnen, in schweren Fällen auch mit Kerker oder gar Hinrichtung.
Einzige Ausnahme ist die Arena, welche als klar definierter Bereich gekennzeichnet ist.
2. Das Tragen jedwelcher Rüstung ist auf dem direkten Marktgelände untersagt. Dies schliesst jedwelche aus irgend einem Eisen bestehende Rüstung mit ein. Leder ohne Schutznieten ist gestattet.
Wer dieses Gesetz bricht, hat mit einem Bann aus dem Marktgelände zu rechnen, in schweren Fällen auch mit Kerker oder gar Hinrichtung.
Einzige Ausnahme ist die Arena, welche als klar definierter Bereich gekennzeichnet ist.
3. Das Tragen jeglicher Art der Gesichtsbedeckung ist untersagt. Im Sonderfall kann ein Schreiben beantragt werden, mit dem das Tragen einer Kaputze erlaubt sein kann.
Wer dieses Gesetz bricht, hat mit einem Bann aus dem Marktgelände zu rechnen, in schweren Fällen auch mit Kerker oder gar Hinrichtung.
4. Das Missachten von Befehlen, seitens unserer edlen Wachmannschaft, führt zum sofortigen Bann aus dem Markt für mindestens einen Tag oder mehr. Ebenso jegliche Beleidigungen gegen sie."
5. Karren müssen auf dem dafür vorgesehenen Karren-Abstellplatz parkiert werden. Herrenlose Karren, die im Weg stehen, werden beschlagnahmt und verbrannt.
Nach dem er fertig gesprochen hatte, griff er noch einmal zur Trompete und blies eine andere, wieder aus sechs Tönen bestehende Melodie und verliess den Ort um Kopien der Gesetze an der Taverne, der Bank und an alle Ein-, und Ausgänge anzubringen. _________________
ICQ: 136259422 |
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torfo Administrator
Anmeldedatum: 14.10.2004 Beiträge: 1977
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